Verhandlungstermin steht fest

Jetzt steht es fest: Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof verhandelt am 5. Mai ab 10.30 Uhr über die zwei Klagen von SPD und Grünen gegen die Kommunalwahl am 30. August und den Wegfall der Stichwahlen. In beiden Verfahren solle voraussichtlich noch im Mai eine Entscheidung verkündet werden, teilte das Gericht am Freitag in Münster mit.

SPD und Grüne wollen den Wegfall der Stichwahlen kippen und eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September erstreiten.