Urteil: Kommunalwahl am 30. August

Die NRW-Kommunalwahl darf wie von der CDU/FDP-Landesregierung geplant am 30. August stattfinden. Das hat der NRW-Verfassungsgerichtshof heute entschieden. Auch die Klage gegen die Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen hatte keinen Erfolg. (Quelle: WDR)vgh_sitzungssaal_gross