Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden zum Haushalt 2013

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der aktuelle Haushalt für dieses Jahr 2013 ist geprägt von den Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen und dem damit verbundenen Haushaltssanie-rungsplan. Einige der 69 Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans haben wir bereits zum Ende des vergangenen Jahres im Rat beschlossen (zur Erinnerung): die Anhebung der Ge-bühr für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten, die Erhöhung der Hundesteuer, die An-hebung der Grundsteuerhebesätze sowie des Gewerbesteuerhebesatzes, die Neufestsetzung der Jahres-, Mahn- und Fernleihegebühren der Stadtbücherei und die Änderung der Gebührenhöhe für die Brandschauen. Weitere Maßnahmen werden wir in diesem Jahr in den Gremien beraten: u.a. die Nutzungsgebühr für öffentliche Gebäude und die Parkraum-bewirtschaftung. Eine kreative Auseinandersetzung mit dem Haushalt wurde dadurch er-schwert, da die Einsparungen im städtischen Haushalt durch die Konsolidierungsmaßnahmen weitestgehend ausgereizt sind und finanzielle Mittel für Investitionen auch nur sehr knapp begrenzt sind.
Bereits in meiner Rede zur Verabschiedung des ersten Haushaltssanierungsplans habe ich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Haushaltssanierungsplan – so wie es der Name schon sagt – um einen Plan handelt und bei einigen Maßnahmen (nicht alle) noch Details in den zuständigen Fachausschüssen und im Rat konkretisiert und beraten werden müssen.
Bei der Hundesteuer haben wir vielleicht etwas zu schnell gehandelt. Aus unserer Sicht ist eine nachträgliche Korrektur notwendig. In der Ratssitzung am 28.11.2012 haben Besitzer von sog. „gefährlichen“ Hunden ihren Ärger über die unverhältnismäßige Erhöhung der Hun-desteuer um 400 %, von 100 auf 500 € pro Hund, deutlich gemacht. Außerdem haben ent-sprechende Hundebesitzer das Gespräch mit uns gesucht. Das hat das Thema in unserer Fraktion noch einmal auf die Tagesordnung gerufen. Der, der eine Anschaffung eines „ge-fährlichen“ Hundes plant, kann sich auf die hohe Hundesteuer einstellen und es in seine Ent-scheidungsfindung mit einbeziehen. Das hat natürliche eine selektive Wirkung – die Vermei-dung von „gefährlichen“ Hunden in unserer Stadt. Die, die aber schon einen solchen Hund haben, wurden durch den Sanierungsplan hart getroffen. Sie waren auf die Erhöhung nicht vorbereitet und eine Trennung von solch einem Tier fällt den meisten nur sehr schwer. 400,- € mehr für jeden „gefährlichen Hund“ plus die Anhebung der Grundsteuer – ohne jegliche Vorwarnung. Da kommt schon eine beachtliche Summe zusammen. Wir schlagen daher vor, dass die Hundebesitzer, die bereits einen solchen „gefährlichen“ Hund haben, eine geringere Gebühr – wir schlagen 300 € vor – zahlen sollen als diejenigen, die eine Anschaffung eines solchen Hundes erst planen.

Ein sehr wahrscheinlich sehr interessantes Thema wird die Diskussion um die „Parkraum-bewirtschaftung“ werden. Die Möglichkeit der Privatisierung soll geprüft werden.  Zudem soll das städtische Grundstück am Grasacker mit einfachen Mitteln hergerichtet als Parkplatz für Langzeitparker ausgewiesen werden.

Bei den Beratungen im Rahmen des Stärkungspaktes im Lenkungsausschuss wurde u.a. auch eine Erhöhung des Verfügungsrahmens des Bürgermeisters für die laufenden Geschäf-te der Verwaltung von 12.500 € auf 25.000 € diskutiert. Diesem Vorhaben wurde mehrheitlich in der 3. Sitzung des Lenkungsausschusses am 26.06.2012 nicht zugestimmt. Wir sind aber nun froh, eine Mehrheit dafür gefunden zu haben.

Die CDU-Fraktion hat im Vorfeld der Haushaltsberatung gefordert, in Anbetracht der auslau-fenden Auflösung der Hauptschule im Jahr 2017, bereits zu diesem Haushalt eine Entschei-dung über die Schulentwicklung zu fällen. Wir halten eine solch frühe Entscheidung zu ver-früht, da die Entwicklung der Schülerzahlen und der Schülerströme bis dahin nur sehr vage sind. Über eine Veränderung von Schulstandorten, als Folge der Auflösung der Erich-Kästner-Schule, soll daher nicht vor 2015 entschieden werden.

Ab dem Jahr 2003 wurden die Kommunen mit den Kosten der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ belastet. Trotz der erdrückenden Soziallasten stießen die Kommunen bei der schwarz-gelben Bundesregierung mit ihrem Wunsch auf Entlastung auf taube Ohren. Erst im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat im Jahr 2011 gelang es den SPD-geführten Ländern, dem Bund die Übernahme dieser Kosten – wenn auch nur schrittweise – „abzutrotzen“. Die Kostenübernahme des Bundes für die Ausgaben ist bereits in 2012 von 16 auf 45 Prozent gestiegen. In diesem Jahr werden 75 Prozent und ab 2014 die Kosten zu 100 Prozent vom Bund übernommen.
Was bedeutet die Kostenübernahme des Bundes für Werdohl konkret in diesem Jahr? Zu-nächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Leistung der Grundsicherung vom Märki-schen Kreis übernommen wird. Wir als Stadt werden bzw. wurden über die Kreisumlage da-mit belastet. Der Kreis verzeichnet im Haushaltsplan durch die Zuweisung vom Bund für die Grundsicherung eine Verbesserung um rund 9 Mio. €. Dagegen wird aber das Aufkommen aus der Kreisumlage um 5,3 Mio. Euro erhöht – den größten Teil davon wird mit 5 Mio. €  die Stadt Plettenberg übernehmen. Werdohl zahlt dagegen ca. 300.000 € (2012: 10,6 Mio. € / 2013: 10,3 Mio. €) weniger als im vergangenen Jahr. Das zeigt aber trotzdem, dass die Kos-tenübernahme durch den Bund bei den Städten des Kreises gar nicht ankommt. Das ist in Anbetracht, dass ein Drittel der märkischen Kommunen zum Stärkungspakt gehört eine äu-ßert prekäre Situation. Woran liegt es, dass die Summe der Kreisumlage steigt, obwohl der Bund einen nicht unerheblichen Teil der Kosten übernimmt? Die Sozialausgaben in anderen Bereichen steigen im Gegenzug dramatisch an! Etwa 8 Mio. € kommen jedes Jahr für den Kreis dazu.
Fazit: Die Entlastung bei der Grundsicherung ist ein erster, wichtiger Schritt, aber weitere Übernahmen von Sozialausgaben sind notwendig und müssen vom Bund aus folgen, sonst drohen die Kommunen unter den Soziallasten zu ersticken. Ich hoffe, dass nach der Bundes-tagswahl ein weiter Entlastungsschritt gelingt, wenn die Eingliederungshilfe für die Integration von Menschen mit Behinderungen ebenfalls weitgehend vom Bund finanziert wird. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bei der die Kommunen in den vergangenen Jahren ebenfalls alleine gelassen wurden. Auch hier ist es den SPD-geführten Ländern im Vermitt-lungsausschuss gelungen, die Bundesregierung zu einer politischen Erklärung zu zwingen. Danach sollen die Kosten der Eingliederungshilfe in der nächsten Wahlperiode durch den Bund mitfinanziert werden.
Desweiteren halten wir aber auch weiterhin an der von uns im Lenkungsausschuss geforder-ten Resolution fest, dass auch die Umlagesysteme wie der Märkische Kreis und der Land-schaftsverband Westfalen-Lippe den Sparzwängen einer Haushaltskonsolidierung unterwor-fen werden müssen.
Der Kämmerer, Herr Schlüter, kommt in der Ursachenanalyse zur finanziellen Situation als Vorbericht zum Haushaltssanierungsplan zu ähnlichem folgendem Schluss:
Ich zitiere: „Die Entwicklung der Sozialausgaben und der Zahlungen an die Umlageverbände hat […] – wie auch in vielen anderen Kommunen – nicht unerheblich zur finanziellen Steige-rung beigetragen.“ (S. 6)

Es ist zwar auf der einen Seite erfreulich, dass die Landesregierung die Schlüsselzuweisun-gen für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhöht hat. Das zeigt, dass diese Landesregierung wesentlich kommunalfreundlicher ist als die schwarz-gelbe Regierung vor ihr. Doch leider findet dabei im Moment eine Umverteilung hin zu den Großstädten, vor allem ins Ruhrgebiet, statt. Werdohl erhält deutlich weniger Landeszuweisungen als im Vorjahr. Im Vergleich: Letztes Jahr erhielten wir noch rund 6 Mio. €, in diesem Jahr sind laut 2. Modell-rechnung lediglich 1,9 Mio. € an Schlüsselzuweisungen geplant. Das ist noch nicht einmal ein Drittel von dem, was wir im vergangenen Jahr erhalten haben. Die Stadt Essen bekommt dagegen 30 % mehr an Schlüsselzuweisungen. Solche Ereignisse erschweren die Haus-haltskonsolidierung erheblich. Die Haushaltskonsolidierung kann nur gelingen, wenn alle vorausberechneten Summen und Maßnahmen tatsächlich erreicht werden.
Um es noch deutlicher zu machen: Die kreisangehörigen Gemeinden bekommen 6,2 % we-niger, die kreisfreien Städte dagegen 6,7 % mehr Schlüsselzuweisungen als im vergangenen Jahr. Gewinner sind auf jeden Fall die Großstädte.

Abschließend möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei der Verwaltung für ihre fachli-che Unterstützung bei unserer Haushaltsberatung bedanken. Bei Ihnen, meine Damen und Herren, bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit!