Setzt die Werdohler Verwaltung die richtigen Prioritäten, um Fortschritte bei der digitalen Entwicklung zu erzielen?

 SPD Anfrage im Hauptausschuss am 05. Februar 2018  – Ausbau des digitalen Netzes

Zurzeit wird insbesondere im inneren Bereich der Stadt eifrig  „gebuddelt“. Offensichtlich werden die noch ausstehenden Breitbandverlegungsarbeiten der Telekom erledigt. Gemäß der im USTEA vorgelegten Pläne und Aussagen des Beauftragten Herrn Deckert –SWF-  lassen die Ausbau-   und Abschlussarbeiten des Bundes für den privaten Bereich leider noch geraume Zeit auf sich warten.

Die SPD-Fraktion hat dazu folgende Fragen:

  1. Werden die doch recht zügigen Verlegungsarbeiten durch die auswärtige Firma ordnungsmäß und sachgerecht ausgeführt? Erfolgt eine Überwachung und Freigabe durch die hiesige Bauverwaltung?                  Besteht eine digitale Erfassung der Leitungswege und gibt dieses Kartenwerk auch die jeweiligen Anbieter wieder? Sind Angaben öffentlich zugänglich?
  2. Hat die Verwaltung konkrete Erkenntnisse über die weiteren Erschließungen bzw. Anschluss-möglichkeiten für die weiteren Stadtgebiete? Gemeint sind sowohl die unterversorgten und bereits in das Zuschußprogramm übernommenen Gebiete, als auch die sonstigen Anschlüsse?

Wäre es zweckmäßig Kontakt zu anderen Anbietern aufzunehmen, wie es z.B. Neuenrade oder andere Gemeinden machen, um schneller zu einem positiven Ergebnis zu gelangen?

2 .

  1. Welche Einflußmöglichkeiten nimmt die Verwaltung auf die Erschließung neuer Baugebiete bzw. Grundstücke, um diese mit Glasfasertechnik versorgen zu können? Hintergrund sind hier u.a. die Anschl. im Baugebiet Düsternsiepen. Kupfer- statt Glasfaser, keine freien Telefonanschl. mehr!
  2. Welchen Stellenwert misst die Verwaltungsführung dem digitalen Ausbau und damit der Versorgung von Schnellem Internet bei?

Welchen prozentuellen Anteil an dem Stellenplan bzw. sachbearbeitenden Stelleninhaber beträgt derzeit die Bearbeitung dieses Themas?

Muss der wachsenden Bedeutung dieses Themas als wichtigem Standortfaktor nicht oberste Priorität angerechnet  und damit diese Aufgabe dem Wirtschaftsförderer zugeordnet werden?