Tag: 18. Februar 2009

Verfassungsgerichtshof kippt Wahltermin

Der Vorstand der Werdohler  SPD begrüsst die heutige Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofes in Münster. Der Verfassungsgerichtshof  hat aufgrund der gemeinsamen Klage Landtagsfraktionen von SPD und Grünen  das Urteil gesprochen, dass der Kommunalwahltermin, der durch die Landesregierung festgelegt wurde, nicht der Landesverfassung entspricht. Der Zeitraum zwischen Wahl und Amtsantritt der Räte ist[…]

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