Landesregierung nimmt den Bürger nicht ernst!

Anlässlich eines Referats auf der Sitzung des Landesparteirates der NRWSPD am 7. März 2009 forderte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler NRW (BdSt NRW), Georg Lampen, die Landesregierung auf, den Termin der Kommunalwahl mit dem der Bundestagswahl am 27. September zusammen zu legen.

Der von der Landesregierung festgesetzte gesonderte Wahltermin am 30. August werde von der überwiegenden Mehrheit der Steuerzahler wegen der damit verbundenen zusätzlichen Kosten abgelehnt. Nach Berechnungen des Statistischen Ausschusses des Deutschen Städtetages und einer Vollkostenrechnung der Stadt Dortmund geht der BdSt NRW davon aus, dass die Mehrkosten rund 40 bis 42 Millionen Euro betragen. Zudem seien drei Wahlgänge eine unnötige Zumutung für die Bürger und die verantwortlichen Wahlorganisatoren.

Entschieden wies Lampen die Behauptung einiger Politiker zurück, die Bürger könnten bei einer Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl nicht zwischen Bundesthemen und kommunalen Themen unterscheiden. Dies sei eine Missachtung und Verhöhnung des Bürgers als Volkssouverän, denn die letzte gemeinsame Wahl 1994 habe sehr wohl gezeigt, dass zwischen beiden Wahlen differenziert entschieden worden ist. Dies zeigen die jeweils unterschiedlichen Wahlergebnisse für die Parteien bezogen auf die Bundestagswahl und Kommunalwahl.