Wasser und Gesundheitsdienste nicht privatisieren – Konzessionsrichtlinie gefährdet Kommunale Unternehmen

Seit einiger Zeit gibt es auch im Märkischen Kreis eine lebhafte Diskussion über die EU-Konzessionsrichtlinie, die unter anderem das Thema Wasserprivatisierung wieder in den Fokus rückt.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich in den vergangenen Tagen bereits direkt mit Fragen an ihre Bundestagsabgeordnete Dagmar Freitag gewandt.

Mit dem Richtlinienentwurf will die EU-Kommission eine formalisierte Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen einführen. Mit einer Dienstleistungskonzession wird eine kommunale Aufgabe von der Kommune auf einen Dritten übertragen, zum Beispiel auf ein Versorgungsunternehmen. Solche Dienstleistungskonzessionen sind von den europäischen Vergaberichtlinien bislang nicht erfasst. Mit dem Richtlinienvorschlag soll nun ein eigenes Vergaberecht für Konzessionen eingeführt werden. Das gilt für alle Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, die nicht wie die Strom- und Gasversorgung, ausdrücklich liberalisiert worden sind.

Die SPD-Bundestagsfraktion übt heftige Kritik an diesem Entwurf und hat deshalb in der letzten Woche einen Antrag in den deutschen Bundestag eingebracht, in dem die Konzessionsrichtlinie gezielt abgelehnt wird (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712519.pdf). In dem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion, öffentliche Träger der Wasserversorgung wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Es gibt keinen  vernünftigen Grund, gute und bezahlbare öffentliche Wasserversorgung einem Wettbewerb zu unterwerfen. In der entsprechenden Debatte wurde von SPD-Rednern nochmals klargestellt: Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut, eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung muss daher Ziel der Politik bleiben.

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Der Antrag der SPD wurde mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.

Dazu Dagmar Freitag. „Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass sich die schwarz-gelbe Koalition gegen diesen Antrag gestellt hat, obwohl es sogar einen entsprechenden CDU-Parteitagsbeschluss gegen den Richtlinienentwurf in dieser Form gibt. Wir werden jedenfalls weiter gegen die beabsichtigte Privatisierung angehen.“ Deswegen fordert die SPD-Bundestagsfraktion auch weiterhin, öffentliche Träger der Wasserversorgung wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. (Foto: SPD-Bundestagsfraktion)