Freies WLAN kommt

Marcus Held, zuständiger Berichterstatter der AG Wirtschaft und Energie;
Christian Flisek, zuständiger Berichterstatter der AG Recht und Verbraucherschutz;
Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher:

„Die Koalition im Bundestag hat sich darauf verständigt, mit einer Änderung des Telemediengesetzes klarzustellen, dass WLAN-Anbieter als Accessprovider anzusehen sind und dass diese Haftungsprivilegierung beanspruchen kann und keinen weiteren Prüfpflichten unterliegen. Damit wird endlich Rechtssicherheit für alle WLAN-Betreiber geschaffen und der Weg für freies WLAN in Deutschland freigemacht.

Da das deutsche Recht keine Unterscheidung zwischen gewerblichen oder privaten Anbietern kennt, gilt diese Klarstellung für alle Betreiber, die ein freies WLAN anbieten. Die Haftungsprivilegierung für Accessprovider umfasst horizontal jede Form der Haftung, also sowohl straf-, verwaltungs- wie auch zivilrechtliche Haftung sowie die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen Dritter.

Darüber hinaus werden wir die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auffordern, sich auf europäischer Ebene für eine Überprüfung einzusetzen, ob es – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen des EuGH und dessen Differenzierung hinsichtlich der neutralen beziehungsweise aktiven Rolle von Hostprovidern – einer Überarbeitung des regulatorischen Rahmens für Hostprovider bedarf, um illegalen Plattformen wirksam begegnen zu können.“

Quelle: www.spdfraktion.de

Die SPD Werdohl hat die Hoffnung, dass dies nun auch in Werdohl dann so langsam zum Tragen kommt. Mehrmals hat die Werdohler SPD Ratsfraktion in verschiedenen Gremien das Thema Freies WLAN angesprochen. Die Bedenken der Verwaltung dürften jetzt wohl ausgeräumt sein, und das Freie WLAN wäre dann auch in Werdohl kein Fremdwort mehr.