Evangelisch/katholisch oder städtisch?

Am 9.06. verkündet die WR: „Ganztagsschule: Förderantrag genehmigt“

Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht. Was schon Manfred Wolf versuchte, ist Siegfried Griebsch nun endlich gelungen, die Einführung der „Offenen Ganztagsgrundschule“ in Werdohl.

Die Empfänger der Förderung, so der weitere Zeitungstext, sind die städtische Grundschule in Kleinhammer und die evangelische und katholische Grundschule.

Diese Unterscheidung zwischen „städtisch“ und „ev. bzw. kath.“ stützt die immer noch weit verbreitete Meinung, es gäbe in Werdohl Grundschulen in städtischer und kirchlicher Zuständigkeit, so wie bei den Kindergärten. Dies ist schlicht falsch. Alle Grundschulen befinden sich zu 100% in städtischer Trägerschaft und werden ausschließlich aus Steuergeldern finanziert. Die Lehrerinnen und Lehrer bezahlt das Land NRW.

Richtig wäre es, zwischen Gemeinschaftsgrundschule und Bekenntnisgrundschule zu unterscheiden. An einer Gemeinschaftsgrundschule sind alle Kinder willkommen. Eine Bekenntnisgrundschule darf nur besuchen, wer dem jeweiligen Bekenntnis angehört oder dessen Eltern eine Beschulung in dem betreffenden Bekenntnis wünschen. So sagt es das Schulgesetz.